Abmeldung von Altfahrzeugen

Fahrzeugabmeldung von der Autoverwertung

Falls Sie Ihr altes Auto noch abmelden müssen, aber beruflich eingespannt sind. Oder Sie Ihre kostbare Zeit nicht auf der Zulassungsstelle mit möglichen Wartezeiten verbringen möchten. Dann übernehmen wir die Abmeldung gerne für Sie.

Zur Abmeldung von Fahrzeugen benötigen wir:

Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein),
Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)
und die beiden Fahrzeugkennzeichen (Nummernschilder).

Für den Service für das Abmelden von Fahrzeugen mit Hamburger Kennzeichen (HH) oder auch mit auswärtigen Kennzeichen nehmen wir eine Gebühr von 10€.
Falls Sie nur noch die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) haben, können wir das Fahrzeug auch für Sie abmelden. Für den Service nehmen wir 15€, da wir die Fahrzeuge dann nur außerhalb von Hamburg abmelden können.

Ohne die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) können wir leider kein Auto abmelden. Da bei Verlust von Fahrzeugpapieren der Fahrzeughalter persönlich eine eidesstattliche Versicherung abgeben muss.

Sie erhalten von uns nach der Abmeldung eine Abmeldebestätigung. Diese lassen wir Ihnen dann per E-Mail oder mit Post der zukommen, so wie Sie es gerne wünschen.

Rufen Sie uns gerne an, falls Sie noch Fragen haben oder senden Sie uns eine Nachricht.

Zerbrochenes Schrottauto

Häufig gestellte Fragen zur Fahrzeug Abmeldung

Was geschieht mit der Kfz-Versicherung?

Die Kfz-Zulassungsstelle informiert in der Ihre Kfz-Versicherung über die Stilllegung des Fahrzeuges. Wir empfehlen Ihnen aber zusätzlich Ihrer Versicherung eine Abmeldebestätigung zukommen zu lassen. Dadurch bekommen Sie in der Regel Ihre Beiträge etwas schneller zurück.

Was geschieht mit der Kfz-Steuer?

Sobald das Fahrzeug abgemeldet ist, wird das zuständige Finanzamt automatisch von der Kfz-Zulassungsbehörde informiert. Eine persönliche Aktion Ihrerseits ist nicht erforderlich. Sollten Sie nach der Auto Abmeldung zu viel Kfz-Steuern gezahlt haben, wird Ihnen dieser Betrag zurückerstattet. Die Erstattung der Steuer beträgt in der Regel drei Wochen nach der Abmeldung des Fahrzeugs, sofern Ihrem zuständigen Hauptzollamt eine Bankverbindung für die Auszahlung bekannt ist. Eine Übertragung der überschüssigen Steuern auf ein anderes Fahrzeug ist hingegen nicht möglich.

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